Wenn durch den Kieferorthopäden die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung festgestellt wurde, werden zunächst diagnostische Unterlagen erstellt.
! Davor braucht man keine Angst zu haben, es tut nicht weh !
Dazu werden Abdrücke von den Zähnen im Oberkiefer und Unterkiefer genommen. Diese werden am Computer ausgewertet, um die Fehlstellung und das Ausmaß eines möglichen Platzmangel für die Zähne zu analysieren.
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Ebenso werden zwei Röntgenaufnahmen gemacht. Diese können auch digital erstellt werden:
Eine Übersichtsaufnahme der Zähne (OPG), um die Lage der Zähne im Kiefer, mögliche Nichtanlagen von Zähnen oder Parodontalbefunde zu erkennen.
Ein seitliches Röntgenbild (FRS), um die Lage der Kiefer ihre und Relation zueinander bestimmen. Auch diese wird mittels spezieller Programme am Computer ausgewertet.
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Unter Umständen wird auch eine Aufnahme der Hand erforderlich, um das Wachstumspotential des Patienten abzuschätzen.
Zum Schluss werden noch zwei Fotos von deinem Kopf gemacht um das Gesichtsprofil zu analysieren.
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Diese diagnostischen Unterlagen werden durch den Kieferorthopäden ausgewertet und ein Behandlungsplan erstellt. Die daraus resultierende kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit wird nach einer KIG Tabelle eingestuft. Bei einem persönlichem Gespräch kann unter Verwendung dieser KIG Tabelle festgelegt werden, ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt.
Hiernach wird entschieden, ob zunächst ein Funktionskieferorthopädisches Gerät (herausnehmbare Spange) oder direkt eine feste Spange, bzw. unsichtbare Schienen (Invisaligne) eingesetzt wird.
Nach Abschluss der aktiven Behandlung muss das ereichte Ergebnis noch stabilisiert werden, damit sich die Zähne nicht wieder verschieben. Dies geschieht mit herausnehmbaren Spangen und mittels eines Lingualretainers |
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